Das Schuljahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli des folgenden Kalenderjahres. Beginn und Ende des Unterrichts werden von der Schulaufsichtsbehörde festgesetzt. Sie kann für einzelne Schulformen oder Schultypen die Gliederung des Schuljahres in Semester (Schulhalbjahre) zulassen.
§ 12
SchulPflG SLDauer des Schuljahres
Vierter Teil Gemeinsame Bestimmungen
Stand 1996-08-21