Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme der §§ 18, 19 und 22 am 1. April 1966 in Kraft. Die §§ 18, 19 und 22 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft.1Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 19a Übergangsvorschrift