Von den §§ 104 und 106 kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers abgewichen werden.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 111 Kündigung nach Versicherungsfall§ 113 Pflichtversicherung →