Von den §§ 173 und 174 kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers abgewichen werden.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 174 Leistungsfreiheit§ 176 Anzuwendende Vorschriften →