Bei der Rechtsschutzversicherung ist der Versicherer verpflichtet, die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers oder des Versicherten erforderlichen Leistungen im vereinbarten Umfang zu erbringen.
§ 125
VVG 2008Leistung des Versicherers
Rechtsschutzversicherung
Stand 2026-06-30