Wird ein versichertes Schiff veräußert, endet abweichend von § 95 die Versicherung mit der Übergabe des Schiffes an den Erwerber, für unterwegs befindliche Schiffe mit der Übergabe an den Erwerber im Bestimmungshafen.
§ 140
VVG 2008Veräußerung des versicherten Schiffes
Transportversicherung
Stand 2026-06-30