Die Gebühr für die Festsetzung eines Zwangsgeldes beträgt 18,50 Euro.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 1 Gebührenpflichtige Amtshandlungen§ 3 Ersatzvornahme →