Hinsichtlich der Verjährung sind die §§ 228 bis 232 der Abgabenordnung entsprechend anzuwenden.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 28 Rangfolge bei der Amtshilfe§ 30 Anlagen →