Die Gebühr für den Antrag auf Vollstreckung der Ersatzzwangshaft beträgt 16,50 Euro.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 8 Amtliche Verwahrung§ 10 Maßnahmen zum Zweck der Kampfmittelräumung →