Wirtschaftsjahr des Eigenbetriebes ist das Kalenderjahr. Wenn die Art des Betriebes es erfordert, kann die Betriebssatzung ein hiervon abweichendes Wirtschaftsjahr bestimmen.
§ 10
EigVOWirtschaftsjahr
II. Teil Wirtschaftsführung und Rechnungswesen
Stand 2010-11-29