Die Vorschriften dieser Verordnung finden sinngemäß auf die Eigenbetriebe der Gemeindeverbände Anwendung.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 26 Befreiung§ 28 Übergangsbestimmungen →