Jurafuchs

§ 16

EigVO
Finanzplan
II. Teil Wirtschaftsführung und Rechnungswesen
Stand 2010-11-29
Der fünfjährige Finanzplan besteht aus
1.
einer Übersicht über die Entwicklung der Ausgaben und der Deckungsmittel des Vermögensplanes entsprechend der für diesen vorgeschriebenen Ordnung, nach Jahren gegliedert, sowie
2.
einer Übersicht über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Eigenbetriebes, die sich auf die Finanzplanung für den Haushalt der Gemeinde auswirken.

Für die Aufstellung gilt Formblatt 8 (Anlage 8).

Meine Notizen

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