Alle Zweige des Rechnungswesens sind einheitlich zu leiten. Hat der Eigenbetrieb eine Werkleiterin oder einen Werkleiter für die kaufmännischen Angelegenheiten, ist diese oder dieser für das Rechnungswesen verantwortlich.
§ 25b
EigVOLeitung des Rechnungswesens
II. Teil Wirtschaftsführung und Rechnungswesen
Stand 2010-11-29