Jurafuchs

§ 7

ThürHZG
Zulassung zu höheren Fachsemestern
Örtliches Zulassungsverfahren in örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen
Stand 2020-09-08
Ist in einem Studiengang für ein höheres Fachsemester eine Zulassungszahl festgesetzt, werden die verfügbaren Studienplätze von der Hochschule an die Bewerber vergeben, die die Voraussetzung für die Aufnahme in das betreffende höhere Fachsemester erfüllen. Die Bewerber werden aufgrund von während des bisherigen Studiums erworbenen Leistungsnachweisen und, bei gleicher fachlicher Eignung, nach sozialen Kriterien ausgewählt.

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