Die am 5. April 2023 bestehenden Personalvertretungen und Jugend- und Auszubildendenvertretungen führen die Geschäfte weiter, bis sich die neu gewählten Personalvertretungen und Jugend- und Auszubildendenvertretungen konstituiert haben, längstens jedoch bis zum 31. Juli 2024. § 20 Abs. 3 bleibt unberührt.
§ 110
HPVGÜbergangsregelungen für bestehende Personalvertretungen
NEUNTER TEIL Übergangs- und Schlussvorschriften
Stand 2023-03-28