Für den Geschäftsbereich mehrstufiger Verwaltungen und Gerichte werden bei den Behörden der Mittelstufe Bezirkspersonalräte, bei den obersten Dienstbehörden Hauptpersonalräte gebildet (Stufenvertretungen).
§ 47
HPVGBildung von Stufenvertretungen
Stufenvertretungen
Stand 2023-03-28