Jurafuchs

§ 96

HPVG
Innerschulische Angelegenheiten
Schulen
Stand 2023-03-28
Das den Konferenzen der Lehrkräfte oder der Schulkonferenz durch das Hessische Schulgesetz sowie durch die zu seiner Ausführung ergangenen Rechts- und Verwaltungsvorschriften eingeräumte Recht auf Mitwirkung bei der Gestaltung innerschulischer Angelegenheiten bleibt unberührt.

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