Personalratsmitgliedern ist für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, die der Personalratsarbeit dienen, auf Antrag die erforderliche Dienstbefreiung unter Fortzahlung der Dienstbezüge oder des Arbeitsentgeltes zu gewähren.
§ 39
HPVGSchulungs- und Bildungsmaßnahmen
Rechtsstellung der Personalratsmitglieder
Stand 2023-03-28