Der Personalrat darf für seine Zwecke von den Beschäftigten keine Beiträge erheben oder annehmen.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 35 Kosten§ 37 Ehrenamtlichkeit, Versäumnis von Arbeitszeit →