Für die Professorinnen und Professoren am DIPF/Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation entfällt die Mitbestimmung und Mitwirkung des Personalrats in Personalangelegenheiten. Auf Antrag der oder des betroffenen Beschäftigten hat der Personalrat mitzuwirken.
§ 99
HPVGDIPF / Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation
Hochschulen und andere Bildungseinrichtungen
Stand 2023-03-28