Jurafuchs

§ 34

HPVG
Sprechstunden, Mitteilungen an die Beschäftigten
Geschäftsführung
Stand 2023-03-28
(1)
Der Personalrat kann Sprechstunden während der Arbeitszeit einrichten. Zeit und Ort bestimmt er im Einvernehmen mit der Dienststellenleitung.
(2)
Der Personalrat kann Mitteilungen an die Beschäftigten über Angelegenheiten, die sie betreffen, herausgeben. Ihm werden in den Dienststellen geeignete Plätze für Bekanntmachungen und Aushänge zur Verfügung gestellt. Für Informationen nach Satz 1 und 2 kann der Personalrat auch die in der Dienststelle üblicherweise genutzten Informations- und Kommunikationssysteme nutzen.

Meine Notizen

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