Der Wahlleiter macht das festgestellte Wahlergebnis öffentlich bekannt. Die Bekanntmachung hat die Zahl der auf die einzelnen Parteien und Wählergruppen entfallenden Sitze und die Namen der Gewählten unter Angabe des Kennwortes zu enthalten.
§ 47
KWGBekanntmachung des Wahlergebnisses
Wahlergebnis
Stand 1994-01-31