Diese Verordnung regelt die Zulassung von Lehr- und Lernmitteln sowie die Einführung und Bereitstellung von Schulbüchern, digitalen Bildungsmedien und spezifischen Lernmitteln an staatlichen Schulen.
§ 1
ThürLLVOGeltungsbereich
Allgemeine Bestimmungen
Stand 2003-03-01