(1)Im Sinne dieser Verordnung sind1.Lehrmittel2.Lernmittel3.Schulbücher4.spezifische Lernmittel5.Verbrauchsmaterialien6.digitale Bildungsmedien(2)Im Sinne dieser Verordnung ist1.die Zulassung2.die Einführung3.die BereitstellungMeine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 1 Geltungsbereich§ 3 Anforderungen an Lehr- und Lernmittel →