Die Zulassung der Schulbücher für den Religionsunterricht bedarf der Zustimmung der betreffenden Kirche oder Religionsgemeinschaft; hierzu sind fünf Exemplare bei dem für das Schulwesen zuständigen Ministerium einzureichen. Im Übrigen gilt § 6 Abs. 2.
§ 7
ThürLLVOSchulbücher für den Religionsunterricht
Zulassungsverfahren für Schulbücher
Stand 2003-03-01