(1)Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.(2)Die Unantastbarkeit der Würde des Menschen ist Quelle aller Grundrechte.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← Art. 13 [Pflicht zum Anstreben der Staatsziele]Art. 15 [Allgemeine Handlungsfreiheit] →