Die kommunalen Träger der Selbstverwaltung können den Verfassungsgerichtshof mit der Behauptung anrufen, dass ein Gesetz die Bestimmungen des Artikels 82 Absatz 2 oder der Artikel 84 bis 89 verletze.
Art. 90
Verfassung[Kommunale Verfassungsbeschwerde]
Die Verwaltung
Stand 2014-01-01