Dem Beschwerdeführer kann nach Maßgabe der Vorschriften der Zivilprozeßordnung Prozeßkostenhilfe bewilligt werden.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 34 Erledigung unzulässiger oder offensichtlich unbegründeter Verfassungsbeschwerden§ 36 Anhörung →