Antragsteller und Antragsgegner können nur die in § 11 Nr. 3 genannten Beteiligten sein.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 37 Entscheidung§ 39 Zulässigkeit des Antrags →