Jurafuchs

§ 5

ThürVerfGHG
Ernennung und Amtseid
Erster Teil Verfassung und Zuständigkeit
Stand 1994-06-28
(1)
Die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs erhalten eine vom Präsidenten des Landtags unterzeichnete Urkunde über Art und Dauer ihres Amts. Sie leisten, bevor sie ihr Amt antreten, vor dem Landtag den folgenden Eid:

"Ich schwöre, daß ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde!"

(2)
Der Eid kann mit einer religiösen Beteuerungsformel geleistet werden.

Meine Notizen

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