Durch dieses Gesetz wird das Grundrecht auf Datenschutz (Artikel 11 Abs. 1 der Verfassung des Landes Brandenburg) eingeschränkt.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 29 Bußgeldvorschriften