Die Landschaft besteht aus den natürlichen und künstlichen Gegenständen sowie ordnenden Elementen der Erdoberfläche des Landes. Sie wird mit ihren charakteristischen Merkmalen und Geländeformen räumlich erfasst, in digitalen Modellen und Landeskartenwerken dargestellt und beschrieben (Geotopographie).
§ 9
BbgVermGLandschaft
Aufgaben, Inhalt des Geobasisinformationssystems
Stand 2019-06-19