Das nebenberuflich tätige Personal mit wissenschaftlichen oder künstlerischen Aufgaben besteht aus den
1.
Honorarprofessoren und Honorarprofessorinnen,
2.
außerplanmäßigen Professoren/Professorinnen und Privatdozenten/Privatdozentinnen,
3.
Lehrbeauftragten und
4.
studentischen Beschäftigten.