Jurafuchs

§ 114

BerlHG
Nebenberuflich tätiges Personal
Nebenberufliches Personal der Hochschulen
Stand 2011-07-26
Das nebenberuflich tätige Personal mit wissenschaftlichen oder künstlerischen Aufgaben besteht aus den
1.
Honorarprofessoren und Honorarprofessorinnen,
2.
außerplanmäßigen Professoren/Professorinnen und Privatdozenten/Privatdozentinnen,
3.
Lehrbeauftragten und
4.
studentischen Beschäftigten.

Meine Notizen

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