Die Kosten der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit werden vom Land getragen, soweit sie nicht durch Gebühren gedeckt werden.
§ 100
HessHGFinanzierung und Gebührenerhebung
ZEHNTER TEIL Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit
Stand 2021-12-14