Die Landesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung nähere Regelungen zu treffen über
1.
die Finanzierung und die Gebührenerhebung,
2.
die Organisationsstruktur für die Wahrnehmung der polizeilichen Aufgaben und der Aufgaben der Zentralen Fortbildung der Beschäftigten der hessischen Landesverwaltung.