Jurafuchs

§ 99

HessHG
Ausschluss der Geltung von Vorschriften
ZEHNTER TEIL Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit
Stand 2021-12-14
§ 2 Abs. 2, § 3 Abs. 11 und 12, die §§ 10, 11, 16, 17 und 18 Abs. 3, § 20 Abs. 5, § 34 Abs. 7 Satz 3, § 41 Abs. 3 Satz 2, § 43 Abs. 7, die §§ 48 und 60 Abs. 1, 5 und 7, die §§ 61 bis 65 und § 66 Abs. 2 gelten nicht für die Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit.

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