Jurafuchs

§ 126

LBG
Verzinsung, Abtretung, Verpfändung, Aufrechnung, Zurückbehaltung, Belassung und Rückforderung von Leistungen
Abschnitt XI Übergangs- und Schlussvorschriften
Stand 2009-03-26
Bei Leistungen aus dem Beamtenverhältnis, die weder Besoldung im Sinne des SHBesG noch Versorgung im Sinne des SHBeamtVG sind, gelten für die Verzinsung, die Abtretung, die Verpfändung, das Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht sowie die Belassung und die Rückforderung § 4 Abs. 5 und §§ 14 und 15 SHBesG entsprechend.

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