In den Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsordnungen, die aufgrund von § 25 a des Landesbeamtengesetzes in der bis zum 31. März 2009 geltenden Fassung erlassen worden sind, kann bis zum 31. Dezember 2012 von § 13 Abs. 2 abgewichen werden.
§ 132
LBGÜbergangsregelung für bis zum 31. März 2009 erlassene Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsordnungen
Abschnitt XI Übergangs- und Schlussvorschriften
Stand 2009-03-26