In einem gerichtlichen Verfahren kann die Revision zum Bundesverwaltungsgericht auch darauf gestützt werden, dass das angefochtene Urteil auf der Verletzung der Bestimmungen dieses Staatsvertrages beruhe.
§ 114
MStVRevision zum Bundesverwaltungsgericht
Revision, Ordnungswidrigkeiten
Stand 2020-04-28