Die zuständigen Aufsichtsgremien der in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradios können vom Intendanten verlangen, dass er bei Rechtsverstößen Beanstandungen der Gremien im Programm veröffentlicht.
§ 31g
MStVVeröffentlichung von Beanstandungen
Verfahren, Grundsätze der Gremienarbeit und Compliance
Stand 2020-04-28