Für kommerziell tätige Beteiligungsunternehmen dürfen die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio keine Haftung übernehmen.
§ 44
MStVHaftung für kommerziell tätige Beteiligungsunternehmen
Kommerzielle Tätigkeiten und Beteiligungen
Stand 2020-04-28