Telemedien sind im Rahmen der Gesetze zulassungs- und anmeldefrei. Für die Angebote gilt die verfassungsmäßige Ordnung. Die Vorschriften der allgemeinen Gesetze und die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der persönlichen Ehre sind einzuhalten.
§ 17
MStVAllgemeine Grundsätze, Zulassungs- und Anmeldefreiheit
Telemedien
Stand 2020-04-28