Jurafuchs

§ 17

MStV
Allgemeine Grundsätze, Zulassungs- und Anmeldefreiheit
Telemedien
Stand 2020-04-28
Telemedien sind im Rahmen der Gesetze zulassungs- und anmeldefrei. Für die Angebote gilt die verfassungsmäßige Ordnung. Die Vorschriften der allgemeinen Gesetze und die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der persönlichen Ehre sind einzuhalten.

Meine Notizen

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