Jurafuchs

§ 99e

MStV
Satzungen und Richtlinien, Berichtspflichten
Video-Sharing-Dienste
Stand 2020-04-28
(1)
Die Landesmedienanstalten können übereinstimmende Satzungen oder Richtlinien zur Durchführung oder Umsetzung delegierter Rechtsakte der Europäischen Kommission, die auf Grund der Richtlinie (EU) 2019/882 ergehen, erlassen.
(2)
Zur Berichterstattung nach Artikel 33 Abs. 2 und 3 der Richtlinie (EU) 2019/882 übermitteln die Landesmedienanstalten den nach § 111a zuständigen Behörden rechtzeitig alle notwendigen Informationen und Unterlagen.

Meine Notizen

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