Jurafuchs

§ 29

ThürPersVWO
Ermittlung der gewählten Bewerber
Wahlverfahren bei Vorliegen eines Wahlvorschlags (Personenwahl)
Stand 1993-12-06
(1)
Bei Gruppenwahl sind die Bewerber in der Reihenfolge der jeweils höchsten auf sie entfallenen Stimmzahlen gewählt.
(2)
Bei gemeinsamer Wahl werden die den einzelnen Gruppen zustehenden Sitze mit den Bewerbern dieser Gruppen in der Reihenfolge der jeweils höchsten auf sie entfallenen Stimmenzahlen besetzt.
(3)
Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das Los.

Meine Notizen

Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →