Jurafuchs

§ 7

ThürPersVWO
Wahlvorschläge, Einreichungsfrist
Gemeinsame Bestimmungen über Vorbereitung und Durchführung der Wahl
Stand 1993-12-06
(1)
Zur Wahl des Personalrats können die Wahlberechtigten und die in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaften Wahlvorschläge machen.
(2)
Die Wahlvorschläge sind binnen 18 Kalendertagen nach dem Erlaß des Wahlausschreibens beim Wahlvorstand einzureichen. Bei Gruppenwahl sind für die einzelnen Gruppen getrennte Wahlvorschläge einzureichen.

Meine Notizen

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