Bekanntmachungen nach den §§ 11 und 13 sind an den gleichen Stellen und in derselben Weise wie das Wahlausschreiben in den Dienststellen auszuhängen.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 36 Wahlausschreiben§ 38 Sitzungsniederschriften →