Für die Wahl des Hauptpersonalrats gelten die §§ 31 bis 40 entsprechend, soweit sich aus den § 42 und § 43 nichts anderes ergibt.
§ 41
ThürPersVWOEntsprechende Anwendung der Bestimmungen über die Wahl des Bezirkspersonalrats
Wahl des Hauptpersonalrats
Stand 1993-12-06