Die Aufgaben der Schiedsstellen werden von einer Schiedsfrau oder einem Schiedsmann (Schiedsperson) wahrgenommen. Die Schiedsperson ist ehrenamtlich tätig.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 1§ 3 →