Hat der Antragsgegner oder die Antragsgegnerin einen gesetzlichen Vertreter, so stellt die Schiedsstelle auch diesem die Terminnachricht zu. Der Vertreter ist als Beistand zur Schlichtungsverhandlung zugelassen.
§ 38
SchStGDas Schlichtungsverfahren in Strafsachen Das Sühneverfahren vor Erhebung der Privatklage
Stand 2001-06-22