Jurafuchs

§ 38

SchStG
Das Schlichtungsverfahren in Strafsachen Das Sühneverfahren vor Erhebung der Privatklage
Stand 2001-06-22
Hat der Antragsgegner oder die Antragsgegnerin einen gesetzlichen Vertreter, so stellt die Schiedsstelle auch diesem die Terminnachricht zu. Der Vertreter ist als Beistand zur Schlichtungsverhandlung zugelassen.

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