Die Landeskrankenhausgesellschaft ist ein Zusammenschluß von Trägern zugelassener Krankenhäuser im Land. In der Deutschen Krankenhausgesellschaft sind die Landeskrankenhausgesellschaften zusammengeschlossen. Bundesverbände oder Landesverbände der Krankenhausträger können den Krankenhausgesellschaften angehören.
§ 108a
SGB 5Krankenhausgesellschaften
Beziehungen zu Krankenhäusern und anderen Einrichtungen
Stand 2026-06-30